Motorräder und Automobile 
Handelsgesellschaft m. b. H.
Hermine-Berghofer-Str. 44
A-6130 Schwaz / Tirol
Telefon: +43 (0) 5242/63830
Telefax: +43 (0) 5242/72654

Öffnungszeiten hier klicken



 

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Einladung !

zum Frühschoppen, Grillen u. guter Stimmung !
Sonntag den 5. September ab 10 Uhr beim
MOTORBÄR - Motorrad - Museum

Unser Motorradmuseum mit Terrassencafe sowie der
Motorrad u. Bekleidungsshop ist für Euch geöffnet.
Zusätzlich zwangloses Oldtimertreffen für
Motorräder und PKW mit privatem An u. Verkauf.

 

 

 

 
 
  ***MOTORBÄR *** Österreichweiter Zustell- und Abholdienst von Motorrädern
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Motorräder und Automobile Handelsgesellschaft m.b.H.

Geschäftsführer: Margareta Holzmann

Hermine-Berghofer-Str. 44 • A-6130 Schwaz

Tel.: +43 (0) 5242 63830

Bankverbindung: Sparkasse Schwaz

BLZ: 20510 • Kto.-Nr.: 800304388

UID: ATU41822104

Firmenbuchnr.: FN155047k

 

Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsinhalt:

1. Gewährleistung

1.1 In allen Fällen der Gewährleistung kann sich der Verkäufer von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauscht oder im Falle des Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt. Dieser Verbesserungsanspruch gilt auch für den Fall, dass der Käufer auf Grund eines versteckten Mangels, wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes oder eines Irrtums die Aufhebung des Vertrages begehrt. Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Kraftfahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung zu leisten.

1.2 Die Gewährleistung wird bei gebrauchten Kaufgegenständen gem. § 9 Abs. 1 KSchG auf ein Jahr verkürzt.

1.3 Sofern die Serviceintervalle und Jahresservice des Fahrzeuges nicht bei der Fa. MOTORBÄR oder bei einer befugten Fachwerkstätte für die betreffende Marke durchgeführt werden, so erlischt jegliche Garantie und / oder Gewährleistung. Dies gilt auch bei Unterlassen der herstellerseitigen vorgeschriebenen Servicearbeiten.

1.4 Sollte gegenständiges Fahrzeug für Rennen, Wettkämpfe, Ringveranstaltungen oder ähnliches verwendet werden, erlischt jegliche Garantie und / oder Gewährleistung.

1.5 Zahlung: Bar vor Anforderung der Fahrzeugpapiere. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur bei der Kasse des Verkäufers erfolgen.

2. Erfüllung

2.1 Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer eingegangen ist.

2.2 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 (fünf) Prozent p.a. über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.

2.3 Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das Kraftfahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der Käufer das Kraftfahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist der Abnahmeort laut Punkt 3.1 Die Abholfrist beträgt 10 (zehn) Tage ab Bereitstellungsmeldung.

2.4 Wird das Kraftfahrzeug verspätet übernommen, ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr in Höhe von

¤ 15,-- zuzüglich Mwst. pro Tag zu verrechnen; er haftet, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden nur bei grobem Verschulden.

3. Übernahmebedingungen

3.1 Abnahme- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers. Sollte das Fahrzeug dem Käufer geliefert/zugestellt werden ( kostenlos oder gegen Bezahlung ), übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung für etwaige Transportschäden oder Totalverlust.

3.2 Auslieferung nur nach vollständiger Bezahlung.

3.3 Der Käufer hat nach Anzeige der Bereitstellung innerhalb der Abholfrist den Kaufgegenstand am Abnahmeort zu prüfen. Mit Übernahme des Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert. Offene Mängel sind sofort bei Übernahme zu rügen.

3.4 Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist, gehen alle Gefahren auf den Käufer über.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der Kfz-Vollkaskoversicherung bezeichneten Risiken zu versichern.

4.2 Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, wird der Verkäufer bereits jetzt ermächtigt, den Kaufgegenstand ohne weiteres abzuholen und zu verwerten. der Käufer trägt zudem sämtliche Kosten, die mit der Verwertung des Kaufgegenstandes anfallen. Der Käufer haftet für jeden Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf des Kaufgegenstandes ergibt.

4.3 Soweit von irgend jemand anderen auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der Käufer den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen.

5. Ersatzlieferung

5.1 Wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt, oder nicht mindestens 20% angezahlt hat, ist der Verkäufer berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und erst nach Aufforderung und geleisteter Anzahlung durch den Käufer einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern.

6. Gerichtsstand Vereinbarung

6.1 Zwischen den Vertragsteilen wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck, sowie die Anwendung österreichisches Recht vereinbart.

7. Rücktritt

7.1 Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.2 Bei Nichterfüllung des Vertrages oder unbegründetem Rücktritt durch den Verkäufer hat dieser eine etwaige Anzahlung, zuzüglich einer Verzinsung in der Höhe von 5 (fünf) Prozent p.a. über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank innerhalb von 8 (acht) Tagen an den Käufer rückzuerstatten und kann keine Kosten verrechnen.

7.3 Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers sowie bei unbegründetem Rücktritt durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, 20 (zwanzig) Prozent des Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen.

8. Verkauf im Fernabsatz

8.1 Wird der Kaufvertrag unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (Telefon, Email, Internet, ...etc.) abgeschlossen, so gelten – jedoch nur für diesen Fall – nachstehende Bestimmungen:

8.2 Der Käufer erklärt ausdrücklich, vom Verkäufer bzw. seinen Leuten über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, des Preises inklusiver aller Steuern, allfälliger Lieferkosten, die Einzelheiten der Zahlungsmodalitäten und der Lieferung bzw. Erfüllung sowie das Bestehen seines Rücktrittrechts entsprechend der Bestimmungen des § 5 e KSchG aufgeklärt worden zu sein und die entsprechenden Informationen mündlich bzw. anhand der jeweiligen Produktbeschreibung im Internet erhalten zu haben.

8.3 Der Käufer wurde auch darüber aufgeklärt, dass das Rücktrittsrecht bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz binnen 7 Werktagen formlos schriftlich an die obengenannte Adresse der Verkäufers zu senden ist.

8.4 Das Rücktrittsrecht ist für jene Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, bzw. nach den persönlichen Bedürfnissen des Kunden hergestellt bzw. abgeändert worden sind.

8.5 Der Käufer hat im Falle des Rücktritts die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.

8.6 Sofern der Käufer die zurückgesendete Ware – über eine bloße Benützung zu Test- und Prüfzwecken hinausgehend – verwendet bzw. benützt hat, ist er verpflichtet, Zug um Zug den erhaltenen Kaufpreis abzüglich allenfalls angefallener Rücksendekosten auf das vom Käufer vorab bekanntzugebende Konto zurückzuerstatten.

 

Ich (wir) bestätige(n) durch meine (unsere) Annahmeerklärung, dass die im obenstehenden Vertragstext Vertragsbestimmungen ohne weitere Nebenabreden zwischen mir (uns) und dem Verkäufer ausdrücklich besprochen wurden und insbesondere auch die Bestimmungen über die Stornogebühr. Ich (wir) nehme(n) ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Vertreter (Angestellten) des Verkäufers nicht berechtigt und ermächtigt sind, Zusagen zu machen und Verpflichtungen einzugehen, die über den Inhalt dieses schriftlichen Kaufantragtextes hinausgehen bzw. von diesem abweichen. Durch die Abgabe solcher mündlichen Zusagen überschreitet der Vertreter (Angestellte) des Verkäufers seine Vollmacht. Die Vertreter (Angestellten) des Verkäufers haben keine Inkassovollmacht. Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden, jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung des Betriebsinhabers (Geschäftsführers) bzw. des Verkaufsleiters. Eine Kopie dieses Antrages habe ich (haben wir) erhalten.

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