Motorräder
und Automobile Handelsgesellschaft m.b.H.
Geschäftsführer:
Margareta Holzmann
Hermine-Berghofer-Str.
44 • A-6130 Schwaz
Tel.: +43 (0) 5242 63830
Bankverbindung:
Sparkasse Schwaz
BLZ: 20510 • Kto.-Nr.: 800304388
UID:
ATU41822104
Firmenbuchnr.: FN155047k
Nachstehende Geschäftsbedingungen sind Vertragsinhalt:
1. Gewährleistung
1.1 In allen Fällen der Gewährleistung kann sich der
Verkäufer von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf
Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte
Sache gegen eine mängelfreie austauscht oder im Falle des
Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren
Weise eine Verbesserung durchführt oder das Fehlende nachträgt. Dieser
Verbesserungsanspruch gilt auch für den Fall, dass der Käufer auf Grund eines
versteckten Mangels, wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes oder
eines Irrtums die Aufhebung des Vertrages begehrt. Im Falle der Wandlung und
der dadurch bedingten Rückstellung des Kraftfahrzeuges durch den Käufer hat
dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung zu leisten.
1.2 Die Gewährleistung wird bei gebrauchten Kaufgegenständen
gem. § 9 Abs. 1 KSchG auf ein Jahr verkürzt.
1.3 Sofern die Serviceintervalle und Jahresservice des
Fahrzeuges nicht bei der Fa. MOTORBÄR oder bei einer befugten Fachwerkstätte
für die betreffende Marke durchgeführt werden, so erlischt jegliche Garantie
und / oder Gewährleistung. Dies gilt auch bei Unterlassen der
herstellerseitigen vorgeschriebenen Servicearbeiten.
1.4 Sollte gegenständiges Fahrzeug für Rennen, Wettkämpfe,
Ringveranstaltungen oder ähnliches verwendet werden, erlischt jegliche Garantie und / oder Gewährleistung.
1.5 Zahlung: Bar vor Anforderung der Fahrzeugpapiere.
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur bei der Kasse des Verkäufers erfolgen.
2. Erfüllung
2.1 Der Käufer hat den Vertrag erst dann erfüllt, wenn der Kaufpreis
samt allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenspesen beim Verkäufer
eingegangen ist.
2.2 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in
der Höhe von 5 (fünf) Prozent p.a. über dem Diskontsatz der Österreichischen
Nationalbank als vereinbart.
2.3 Der Verkäufer hat den Vertrag erfüllt, wenn er das
Kraftfahrzeug ordnungs- und bestellungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und
den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat, jedenfalls aber, wenn der
Käufer das Kraftfahrzeug übernommen hat. Erfüllungsort ist der Abnahmeort laut
Punkt 3.1 Die Abholfrist beträgt 10 (zehn) Tage ab Bereitstellungsmeldung.
2.4 Wird das Kraftfahrzeug verspätet übernommen, ist der
Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr in Höhe von
¤ 15,-- zuzüglich Mwst. pro Tag zu verrechnen; er haftet,
sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden nur bei grobem Verschulden.
3. Übernahmebedingungen
3.1 Abnahme- und Erfüllungsort ist der Firmensitz des
Verkäufers. Sollte das Fahrzeug dem Käufer geliefert/zugestellt werden
( kostenlos oder gegen Bezahlung ), übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung für
etwaige Transportschäden oder Totalverlust.
3.2 Auslieferung nur nach vollständiger Bezahlung.
3.3 Der Käufer hat nach Anzeige der Bereitstellung innerhalb
der Abholfrist den Kaufgegenstand am Abnahmeort zu prüfen. Mit Übernahme des
Kaufgegenstandes durch den Käufer gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß
geliefert. Offene Mängel sind sofort bei Übernahme zu rügen.
3.4 Mit der Übernahme, spätestens mit Ablauf der
vereinbarten Übernahmefrist, gehen alle Gefahren auf den Käufer über.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger
Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis
zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenspesen im
Eigentum des Verkäufers. Der Kaufgegenstand ist vom Käufer auf seine Kosten gegen die in der Kfz-Vollkaskoversicherung
bezeichneten Risiken zu versichern.
4.2 Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung
in Verzug, wird der Verkäufer bereits jetzt ermächtigt, den Kaufgegenstand ohne
weiteres abzuholen und zu verwerten. der Käufer trägt zudem sämtliche Kosten,
die mit der Verwertung des Kaufgegenstandes anfallen. Der Käufer haftet für jeden
Mindererlös, der sich beim Weiterverkauf des Kaufgegenstandes ergibt.
4.3 Soweit von irgend jemand anderen auf den unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand gegriffen werden sollte, hat der
Käufer den Vorbehaltseigentümer sofort zu verständigen.
5. Ersatzlieferung
5.1 Wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt, oder nicht
mindestens 20% angezahlt hat, ist der Verkäufer berechtigt, über den
Kaufgegenstand frei zu verfügen und erst nach Aufforderung und geleisteter
Anzahlung durch den Käufer einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern.
6. Gerichtsstand Vereinbarung
6.1 Zwischen den Vertragsteilen wird als Gerichtsstand das
sachlich zuständige Gericht in Innsbruck, sowie die Anwendung österreichisches
Recht vereinbart.
7. Rücktritt
7.1 Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in
Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn)
Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2 Bei Nichterfüllung des Vertrages oder unbegründetem
Rücktritt durch den Verkäufer hat dieser eine etwaige Anzahlung, zuzüglich
einer Verzinsung in der Höhe von 5 (fünf) Prozent p.a. über dem Diskontsatz der
Österreichischen Nationalbank innerhalb von 8 (acht) Tagen an den Käufer
rückzuerstatten und kann keine Kosten verrechnen.
7.3 Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und
hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers sowie bei unbegründetem Rücktritt
durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, 20 (zwanzig) Prozent des
Kaufpreises als Stornogebühr zu verlangen.
8. Verkauf im Fernabsatz
8.1 Wird der Kaufvertrag unter ausschließlicher Verwendung
eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (Telefon, Email, Internet,
...etc.) abgeschlossen, so gelten – jedoch nur für diesen Fall – nachstehende
Bestimmungen:
8.2 Der Käufer erklärt ausdrücklich, vom Verkäufer bzw.
seinen Leuten über die wesentlichen Eigenschaften der Ware, des Preises
inklusiver aller Steuern, allfälliger Lieferkosten, die Einzelheiten der
Zahlungsmodalitäten und der Lieferung bzw. Erfüllung sowie das Bestehen seines
Rücktrittrechts entsprechend der Bestimmungen des § 5 e KSchG aufgeklärt worden
zu sein und die entsprechenden Informationen mündlich bzw. anhand der
jeweiligen Produktbeschreibung im Internet erhalten zu haben.
8.3 Der Käufer wurde auch darüber aufgeklärt, dass das
Rücktrittsrecht bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz binnen 7 Werktagen
formlos schriftlich an die obengenannte Adresse der Verkäufers zu senden ist.
8.4 Das Rücktrittsrecht ist für jene Waren ausgeschlossen,
die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, bzw. nach den persönlichen
Bedürfnissen des Kunden hergestellt bzw. abgeändert worden sind.
8.5 Der Käufer hat im Falle des Rücktritts die Kosten der
Rücksendung der Ware zu tragen.
8.6 Sofern der Käufer die zurückgesendete Ware – über eine
bloße Benützung zu Test- und Prüfzwecken hinausgehend – verwendet bzw. benützt
hat, ist er verpflichtet, Zug um Zug den erhaltenen Kaufpreis abzüglich
allenfalls angefallener Rücksendekosten auf das vom Käufer vorab
bekanntzugebende Konto zurückzuerstatten.
Ich (wir) bestätige(n) durch meine (unsere)
Annahmeerklärung, dass die im obenstehenden Vertragstext Vertragsbestimmungen
ohne weitere Nebenabreden zwischen mir (uns) und dem Verkäufer ausdrücklich
besprochen wurden und insbesondere auch die Bestimmungen über die Stornogebühr.
Ich (wir) nehme(n) ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Vertreter (Angestellten)
des Verkäufers nicht berechtigt und ermächtigt sind, Zusagen zu machen und
Verpflichtungen einzugehen, die über den Inhalt dieses schriftlichen
Kaufantragtextes hinausgehen bzw. von diesem abweichen. Durch die Abgabe
solcher mündlichen Zusagen überschreitet der Vertreter (Angestellte) des
Verkäufers seine Vollmacht. Die Vertreter (Angestellten) des Verkäufers haben
keine Inkassovollmacht. Abweichende Vereinbarungen können getroffen werden,
jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung des Betriebsinhabers (Geschäftsführers)
bzw. des Verkaufsleiters. Eine Kopie dieses Antrages habe ich (haben wir)
erhalten.